Berechtigungen nach dem Abschluss der Neuen Mittelschule:
Übertritt in eine höhere Schule mit Matura
(z.B. HTL, HAK, HLW, BORG, ...)
Das Abschlusszeugnis der NMS mit Noten in der vertieften Allgemeinbildung berechtigt zum Besuch einer höheren Schule mit Maturaabschluss.
Wird ein Unterrichtsgegenstand in der grundlegenden Allgemeinbildung mit der Note 3G beurteilt, ist ein Übertritt mit Beschluss der Klassenkonferenz möglich, in allen anderen Fällen ist eine Aufnahmsprüfung notwendig.
Übertritt in eine mittlere Schule
(z.B. Fachschule, Handelsschule,...)
Das Abschlusszeugnis der NMS mit Noten in der vertieften oder der grundlegenden Allgemeinbildung bis 3G berechtigt ohne Aufnahmsprüfung zum Besuch einer mittleren Schule.
Wird ein Unterrichtsgegenstand in der grundlegenden Allgemeinbildung mit der Note 4G beurteilt, ist ein Übertritt mit Beschluss der Klassenkonferenz möglich, in allen anderen Fällen ist eine Aufnahmsprüfung notwendig.
Weiterführende Schulen:
HLW Hollabrunn - unsere Partnerschule
Erzbischöfliches Realgymnasium und Aufbaugymnasium
BHAK/BHAS Retz bzw. BHAK/BHAS Hollabrunn
Landwirtschaftliche Fachschule Hollabrunn
Polytechnische Schule Retz bzw. Polytechnische Schule Hollabrunn